Grundsteuer für eine Einliegerwohnung: Was Sie wissen müssen

Was Sie über die Grundsteuer für eine Einliegerwohnung wissen müssen

Die Grundsteuer ist ein wichtiges Thema für jeden Hausbesitzer in Deutschland. Besitzen Sie eine Einliegerwohnung oder planen Sie, eine solche zu vermieten? Dann ist es entscheidend, dass Sie über die Grundsteuer für eine Einliegerwohnung Bescheid wissen. In diesem Artikel werden wir Ihnen alles erklären, was Sie über die Grundsteuer wissen müssen, wenn Sie eine Einliegerwohnung besitzen. Von der Definition einer Einliegerwohnung bis zur Berechnung der Grundsteuer und den steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten werden wir alle relevanten Informationen für Sie aufschlüsseln. Erfahren Sie, wie Sie die Grundsteuer berechnen und wie Sie diese Zahlung leisten können. Zudem klären wir mögliche Fragen zur Grundsteuererhöhung und ob diese auf die Mieter umlegbar ist. Lesen Sie weiter, um ein umfassendes Verständnis über die Grundsteuer für Ihre Einliegerwohnung zu erlangen.

Was ist die Grundsteuer?

Was Ist Die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die von Haus- und Wohnungseigentümern in Deutschland bezahlt werden muss. Sie dient der Finanzierung von kommunalen Aufgaben wie Straßenbau, Müllabfuhr und anderen infrastrukturellen Maßnahmen. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Wert des Grundstücks sowie der darauf befindlichen Gebäude und wird von den Gemeinden festgelegt. Sie kann als jährlicher Betrag oder in vierteljährlichen Raten entrichtet werden. Es gibt drei unterschiedliche Arten der Grundsteuer: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, Grundsteuer B für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke und Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke, die keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung haben. Die Grundsteuer ist eine Pflichtzahlung für alle Grundstückseigentümer und sollte pünktlich beglichen werden, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Weitere Informationen zur Grundsteuer für eine Einliegerwohnung finden Sie in diesem Artikel.

Grundsteuer für eine Einliegerwohnung

Grundsteuer Für Eine Einliegerwohnung
Die Grundsteuer für eine Einliegerwohnung ist eine wichtige finanzielle Verpflichtung für Immobilieneigentümer. Eine Einliegerwohnung ist eine zusätzliche Wohnmöglichkeit innerhalb eines bestehenden Wohngebäudes. Sie kann vermietet oder für eigene Zwecke genutzt werden. In Bezug auf die Grundsteuer gelten für eine Einliegerwohnung spezifische Regelungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Grundsteuer für die Einliegerwohnung separat berechnet wird und nicht mit der Hauptwohnung vermischt wird. Der Betrag der Grundsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einheitswert der Einliegerwohnung und dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde. Weitere Informationen zur Grundsteuerberechnung finden Sie in unserem Artikel. Es ist ratsam, sich über die Grundsteuerpflicht für eine Einliegerwohnung zu informieren und die Zahlungen fristgerecht zu leisten, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

1. Definition einer Einliegerwohnung

Eine Einliegerwohnung ist eine separate Wohneinheit innerhalb eines Wohngebäudes, die über einen eigenen Eingang verfügt und in der Regel über eigene sanitäre Einrichtungen und eine eigene Küche verfügt. Sie kann sich entweder im Hauptgebäude befinden oder als Anbau oder separate Gebäudestruktur errichtet sein. Eine Einliegerwohnung dient in der Regel als zusätzlicher Wohnraum in einem Haus und kann entweder vermietet oder von Familienangehörigen genutzt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede zusätzliche Wohneinheit in einem Gebäude automatisch als Einliegerwohnung gilt. Die genauen rechtlichen Anforderungen können je nach Bundesland variieren. Weitere Informationen zur Finanzierung einer Einliegerwohnung finden Sie in diesem Artikel.

2. Unterschiede zur Hauptwohnung

Einliegerwohnungen weisen einige Unterschiede zur Hauptwohnung auf. Im Gegensatz zur Hauptwohnung befindet sich die Einliegerwohnung meist in einem separaten Teil des Hauses oder in einem Nebengebäude. Sie verfügt über einen eigenen Eingang und kann entweder vermietet oder von Familienmitgliedern genutzt werden. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Grundsteuer für eine Einliegerwohnung separat berechnet wird. Die Besteuerung erfolgt unabhängig von der Hauptwohnung und basiert auf dem Wert der Einliegerwohnung selbst. Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der Grundsteuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann und auch von anderen Faktoren wie dem Grundstückswert und dem Hebesatz abhängt.

3. Erforderliche Voraussetzungen

Um die Grundsteuer für eine Einliegerwohnung zu berechnen und zu zahlen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Hier sind die erforderlichen Voraussetzungen im Überblick:

1. Eigentum: Sie müssen der Eigentümer der Einliegerwohnung sein, um die Grundsteuer zahlen zu müssen. Falls Sie nur Mieter sind, sind Sie nicht für die Zahlung der Grundsteuer verantwortlich.

2. Selbstständiger Zugang: Die Einliegerwohnung muss über einen eigenständigen Zugang verfügen, der nicht mit dem Haupteingang des Hauses verbunden ist. Dies ist wichtig, um eine klare Abgrenzung zwischen Hauptwohnung und Einliegerwohnung zu gewährleisten.

3. Abgeschlossenheit: Die Einliegerwohnung muss als eigenständige Wohneinheit mit eigener Küche, Badezimmer und Schlafräumen vollständig abgeschlossen sein. Es darf keine direkte Verbindung zur Hauptwohnung geben.

4. Vermietung: Die Einliegerwohnung muss vermietet oder für Wohnzwecke genutzt werden. Falls die Einliegerwohnung ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt wird, fällt keine Grundsteuer an.

Es ist wichtig, diese Voraussetzungen zu erfüllen, um korrekt die Grundsteuer für Ihre Einliegerwohnung zu berechnen und zu entrichten.

Berechnung der Grundsteuer

Berechnung Der Grundsteuer
Die Berechnung der Grundsteuer für eine Einliegerwohnung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird die Grundsteuermesszahl verwendet, um den Einheitswert der Einliegerwohnung zu ermitteln. Die Grundsteuermesszahl variiert je nach Art der Nutzung des Grundstücks und wird von der Gemeinde festgelegt. Der Einheitswert wird anschließend mit dem Steuermessbetrag multipliziert, der ebenfalls von der Gemeinde bestimmt wird. Dabei kommt der Hebesatz zum Einsatz, der von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein kann. Das Ergebnis dieser Berechnung ergibt den jährlichen Grundsteuerbetrag, der entweder als einmalige Zahlung oder in Raten gezahlt werden kann. Ein Beispiel zur Veranschaulichung der Grundsteuerberechnung finden Sie in diesem Artikel. Es ist wichtig, die Grundsteuer rechtzeitig zu berechnen und zu bezahlen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

1. Grundsteuermesszahl

Die Grundsteuermesszahl ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer für eine Einliegerwohnung. Sie wird von der Gemeinde festgelegt und gibt an, welcher Prozentsatz des Einheitswerts des Grundstücks als Grundlage für die Berechnung der Steuer herangezogen wird. Die Messzahl variiert je nach Gemeinde und kann durchaus unterschiedlich ausfallen. Ein niedrigerer Messzahlwert bedeutet eine geringere Grundsteuerbelastung. Um die genaue Grundsteuermesszahl für Ihre Einliegerwohnung zu ermitteln, können Sie die örtliche Gemeindeverwaltung kontaktieren. Es ist wichtig, die Grundsteuermesszahl korrekt zu kennen, um eine genaue Berechnung der Grundsteuer durchführen zu können.

2. Einheitswert der Einliegerwohnung

Der Einheitswert der Einliegerwohnung ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer. Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt festgelegter Wert, der den Wert der Immobilie zum Stichtag der Hauptfeststellung widerspiegelt. Bei der Einliegerwohnung wird der Einheitswert separat ermittelt und berücksichtigt die Fläche sowie die Ausstattung der Wohnung. Er wird anhand bestimmter Richtlinien und Bewertungsverfahren festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Einheitswert nicht mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis der Immobilie identisch ist. Der Einheitswert der Einliegerwohnung wird zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen und fließt in die Formel zur Ermittlung des Steuermessbetrags mit ein. Es empfiehlt sich, den Einheitswert regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls eine Neufestsetzung beim Finanzamt zu beantragen, wenn sich relevante Veränderungen an der Einliegerwohnung ergeben haben.

3. Steuermessbetrag und Hebesatz

Der Steuermessbetrag und Hebesatz sind wichtige Faktoren bei der Berechnung der Grundsteuer für eine Einliegerwohnung. Der Steuermessbetrag wird von der Gemeinde festgelegt und basiert auf dem Einheitswert der Immobilie. Er ist in der Grundsteuermesszahl ausgedrückt, die für jede Gemeinde unterschiedlich sein kann. Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt und multipliziert den Steuermessbetrag, um den endgültigen Grundsteuerbetrag zu bestimmen. Jede Gemeinde kann ihren Hebesatz frei bestimmen und diesen auch verändern. Die Höhe des Steuermessbetrags und des Hebesatzes können somit von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Es ist wichtig, den Steuermessbetrag und den Hebesatz für Ihre Einliegerwohnung zu ermitteln, um die korrekte Grundsteuer berechnen zu können.

4. Berechnungsbeispiel

Um die Grundsteuer für Ihre Einliegerwohnung zu berechnen, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Nehmen wir an, der Einheitswert Ihrer Einliegerwohnung beträgt 100.000 Euro. Die Gemeinde hat einen Steuermessbetrag von 2 Promille festgelegt. Der Hebesatz beträgt 450 Prozent.

Um den Grundsteuermessbetrag zu berechnen, multiplizieren Sie den Einheitswert mit dem Steuermessbetrag: 100.000 Euro x 0,002 = 200 Euro.

Anschließend multiplizieren Sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz: 200 Euro x 4,50 = 900 Euro.

Das Ergebnis, in diesem Fall 900 Euro, ist der jährliche Betrag, den Sie als Grundsteuer für Ihre Einliegerwohnung zahlen müssen. Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Beispiel ist und die tatsächlichen Werte je nach Gemeinde und Bundesland variieren können. Sprechen Sie am besten mit Ihrem örtlichen Finanzamt, um genaue Informationen zu erhalten.

Zahlung der Grundsteuer

Zahlung Der Grundsteuer
Die Zahlung der Grundsteuer erfolgt in der Regel jährlich oder in vierteljährlichen Raten. Die genaue Zahlungsfrist und die Zahlungsmodalitäten werden von der örtlichen Gemeinde festgelegt. In den meisten Fällen erhalten Grundstückseigentümer einen Grundsteuerbescheid, der ihnen die Höhe der zu zahlenden Steuer mitteilt. Die Grundsteuer kann per Überweisung, Lastschriftverfahren oder auch bar beglichen werden. Es ist wichtig, die Zahlungsfristen einzuhalten, um Säumniszuschläge oder andere Konsequenzen zu vermeiden. Bei Fragen zur Zahlung der Grundsteuer sollten Sie sich direkt an das zuständige Finanzamt oder die Gemeindeverwaltung wenden, um alle erforderlichen Informationen zu erhalten.

Steuerliche Absetzbarkeit

Steuerliche Absetzbarkeit
Die steuerliche Absetzbarkeit der Grundsteuer für eine Einliegerwohnung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich können Vermieter die gezahlte Grundsteuer als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen. Dies mindert das zu versteuernde Einkommen und kann zu einer Steuerersparnis führen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Grundsteuer nur dann absetzbar ist, wenn die Einliegerwohnung vermietet ist und Einnahmen erzielt werden. Sind Sie selbst Eigennutzer einer Einliegerwohnung, können Sie die Grundsteuer nicht steuerlich absetzen. Verwenden Sie die Einliegerwohnung teilweise selbst und vermieten Sie sie teilweise, können die Kosten anteilig abgesetzt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Belege und Nachweise für die steuerliche Absetzbarkeit aufbewahren. Für detaillierte Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Grundsteuer empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu konsultieren.

Grundsteuererhöhung für Einliegerwohnungen

Grundsteuererhöhung Für Einliegerwohnungen
Eine Grundsteuererhöhung für Einliegerwohnungen kann unter bestimmten Umständen erfolgen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Einliegerwohnung mit zusätzlichen Wohnräumen erweitert wird oder wenn das Gebäude umgenutzt wird, um weitere Wohnungen zu schaffen. In solchen Fällen kann es zu einer Neubewertung des Einheitswerts kommen, was wiederum zu einer höheren Grundsteuer führen kann. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Grundsteuererhöhung nicht automatisch erfolgt, sondern von der jeweiligen Gemeinde beschlossen werden muss. Eine solche Erhöhung sollte jedoch immer im Voraus mit den zuständigen Behörden abgeklärt werden, um mögliche Überraschungen zu vermeiden. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen für eine Grundsteuererhöhung für Einliegerwohnungen zu informieren, um eventuelle finanzielle Auswirkungen einschätzen zu können.

FAQ

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer für eine Einliegerwohnung:

1. Muss ich Grundsteuer für eine Einliegerwohnung zahlen, wenn sie vermietet ist?
Ja, als Eigentümer einer Einliegerwohnung sind Sie verpflichtet, die Grundsteuer zu zahlen, unabhängig davon, ob die Wohnung vermietet ist oder nicht.

2. Kann die Grundsteuer umgelegt werden?
Grundsätzlich kann die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Allerdings sollten Sie sich vorher genau über die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen informieren.

3. Wie wird die Grundsteuer berechnet, wenn die Einliegerwohnung nur teilweise vermietet wird?
Wenn die Einliegerwohnung sowohl selbst genutzt als auch vermietet wird, erfolgt die Berechnung der Grundsteuer anteilig. Dabei wird der Wert der vermieteten Fläche entsprechend berücksichtigt.

4. Was passiert, wenn ich die Grundsteuer nicht bezahle?
Wenn Sie die Grundsteuer nicht bezahlen, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die Gemeinde kann Mahnungen verschicken, Zwangsgelder verhängen oder im schlimmsten Fall sogar das Grundstück zwangsversteigern lassen.

5. Gibt es Unterschiede in der Grundsteuer zwischen den Bundesländern?
Ja, die Höhe der Grundsteuer kann je nach Bundesland variieren. Die genauen Steuersätze werden von den Gemeinden festgelegt und unterliegen regionalen Unterschieden.

Mit diesen Antworten auf die häufigsten Fragen zur Grundsteuer für eine Einliegerwohnung hoffen wir, Ihnen eine nützliche Übersicht verschafft zu haben.

1. Muss ich Grundsteuer für eine Einliegerwohnung zahlen, wenn sie vermietet ist?

Ja, als Eigentümer einer vermieteten Einliegerwohnung sind Sie verpflichtet, Grundsteuer zu zahlen. Die Grundsteuer wird unabhängig davon erhoben, ob die Einliegerwohnung selbst genutzt oder vermietet wird. Sie basiert auf dem Wert des Grundstücks und der darauf erbauten Gebäude. Die Höhe der Grundsteuer kann je nach Gemeinde und Bundesland variieren. Selbst wenn Sie die Einliegerwohnung vermieten, bleibt die Zahlung der Grundsteuer Ihre Verantwortung als Eigentümer. Es ist wichtig, die Grundsteuer fristgerecht zu entrichten, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

2. Kann die Grundsteuer umgelegt werden?

Ja, die Grundsteuer kann unter bestimmten Umständen auf die Mieter umgelegt werden. Dies ist jedoch abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter. Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umzulegen, sofern dies im Mietvertrag festgelegt ist. In der Regel erfolgt die Umlage in Form von Nebenkosten, die monatlich oder jährlich vom Mieter bezahlt werden müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Umlage der Grundsteuer gesetzlich geregelt ist und klare Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu gehören unter anderem eine transparente Kostenaufstellung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Umlagefähigkeit der Grundsteuer. Daher sollten Vermieter und Mieter vor Abschluss des Mietvertrags klären, ob eine Umlage der Grundsteuer erfolgen kann und unter welchen Bedingungen dies möglich ist.

3. Wie wird die Grundsteuer berechnet, wenn die Einliegerwohnung nur teilweise vermietet wird?

Wenn eine Einliegerwohnung nur teilweise vermietet wird, stellt sich die Frage, wie die Grundsteuer in einem solchen Fall berechnet wird. Die Berechnung erfolgt in Abhängigkeit von der Wohn- und Nutzfläche der vermieteten und der selbstgenutzten Teile. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Grundsteuer proportional aufzuteilen:

1. Proportionaler Anteil: Die Grundsteuer wird entsprechend dem prozentualen Anteil der vermieteten Wohnfläche zur Gesamtwohnfläche berechnet. Dies bedeutet, dass nur der Mietanteil besteuert wird.

2. Steuererhöhungsverfahren: Bei diesem Verfahren wird die Grundsteuer auf der Grundlage des Jahresrohmieteinheitswerts berechnet. Dafür wird die Jahresrohmiete der vermieteten Fläche ermittelt und auf die Gesamtfläche umgerechnet. Auf diese Weise wird der Steuermessbetrag für die vermieteten und selbstgenutzten Teile der Einliegerwohnung berechnet.

3. Vereinfachtes Verfahren: In einigen Fällen kann auch ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden, bei dem ein fester Prozentsatz für den vermieteten Teil der Einliegerwohnung festgelegt wird, um die Grundsteuer zu berechnen.

Es ist wichtig, die genauen Berechnungsmethoden für die Grundsteuer bei teilweise vermieteten Einliegerwohnungen mit den örtlichen Finanzbehörden oder einem Steuerberater abzuklären, um sicherzustellen, dass die korrekte Berechnung erfolgt.

4. Was passiert, wenn ich die Grundsteuer nicht bezahle?

Wenn Sie die Grundsteuer für Ihre Einliegerwohnung nicht rechtzeitig bezahlen, können verschiedene Konsequenzen eintreten. Zunächst einmal werden Ihnen Mahnungen zugesandt, in denen Sie aufgefordert werden, die ausstehenden Beträge zu begleichen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann die Gemeinde ein Zwangsgeld festsetzen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zur Zwangsvollstreckung und dem Verlust Ihres Eigentums kommen. Um solche schlimmen Situationen zu vermeiden, ist es ratsam, die Grundsteuer rechtzeitig und vollständig zu begleichen. Sollten Sie jedoch finanzielle Schwierigkeiten haben, ist es empfehlenswert, mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren. So können Sie mögliche negative Konsequenzen vermeiden und weiterhin das Eigentum an Ihrer Einliegerwohnung behalten.

5. Gibt es Unterschiede in der Grundsteuer zwischen den Bundesländern?

Ja, es gibt Unterschiede in der Grundsteuer zwischen den Bundesländern. Jedes Bundesland hat die Möglichkeit, eigene Hebesätze festzulegen, die den Grundsteuermessbetrag beeinflussen. Ein Hebesatz ist der Prozentsatz, mit dem der errechnete Steuermessbetrag multipliziert wird, um die tatsächliche Grundsteuer zu berechnen. Daher kann es sein, dass Sie in einem Bundesland eine höhere Grundsteuer zahlen müssen als in einem anderen. Die genauen Hebesätze variieren von Gemeinde zu Gemeinde innerhalb der Bundesländer. Es ist ratsam, sich über die geltenden Hebesätze in Ihrer Region zu informieren, um genau zu wissen, wie hoch Ihre Grundsteuer für Ihre Einliegerwohnung ausfällt.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Grundsteuer eine wichtige finanzielle Verpflichtung für Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland ist. Insbesondere wenn Sie eine Einliegerwohnung besitzen, sollten Sie sich über die spezifischen Regelungen und Voraussetzungen informieren. Eine Einliegerwohnung wird definiert als eine abgeschlossene Wohnungseinheit in einem Wohngebäude, die über einen separaten Zugang verfügt. Es gibt Unterschiede zwischen einer Einliegerwohnung und einer Hauptwohnung, insbesondere in Bezug auf die Berechnung der Grundsteuer. Die Grundsteuer wird anhand des Einheitswerts der Einliegerwohnung und der kommunalen Steuersätze berechnet. Es ist wichtig, die Grundsteuer pünktlich zu zahlen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Grundsteuer steuerlich abzusetzen. Für weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer für Einliegerwohnungen lesen Sie bitte den vollständigen Artikel.

Häufig gestellte Fragen

6. Wer legt den Einheitswert einer Einliegerwohnung fest?

Der Einheitswert einer Einliegerwohnung wird von den zuständigen Finanzbehörden anhand verschiedener Faktoren wie Größe, Ausstattung und Lage des Objekts festgelegt.

7. Wie kann ich die Grundsteuererklärung für meine Einliegerwohnung abgeben?

Die Grundsteuererklärung für Ihre Einliegerwohnung muss in der Regel beim örtlichen Finanzamt abgegeben werden. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Finanzamtes.

8. Ist die Grundsteuer steuerlich absetzbar?

Ja, die Grundsteuer kann in der Regel als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

9. Kann ich als Eigentümer einer Einliegerwohnung von der Grundsteuer befreit werden?

Eine Befreiung von der Grundsteuer ist in der Regel nicht möglich. Es gibt jedoch bestimmte Härtefallregelungen, die in Ausnahmefällen greifen können.

10. Wie oft wird die Grundsteuer neu festgesetzt?

Die Grundsteuer wird in der Regel alle ein bis zwei Jahre neu festgesetzt. Dabei werden mögliche Änderungen des Grundstückswerts berücksichtigt.

Verweise

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