Tipps zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor dem Einzug

Bei der Planung eines Einzugs in ein neues Zuhause ist es wichtig, auch die finanziellen Aspekte zu berücksichtigen. Eine Möglichkeit, Kosten zu sparen und gleichzeitig die eigenen vier Wände individuell zu gestalten, ist die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. In diesem Artikel werden wir Ihnen detaillierte Tipps zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor dem Einzug geben. Sie erfahren, welche Arbeiten absetzbar sind, wie Sie diese geltend machen können und welche Dokumentation hierfür erforderlich ist. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zur Höhe des steuerlichen Absetzbetrags und praktische Tipps zur Optimierung der steuerlichen Absetzbarkeit. Lesen Sie weiter, um mehr über dieses Thema zu erfahren und Ihre finanziellen Möglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.

Zusammenfassung

Grundlegende Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit

Grundlegende Informationen Zur Steuerlichen Absetzbarkeit

– Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor dem Einzug ermöglicht es Hausbesitzern, die Kosten für Renovierungs-, Modernisierungs-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten steuerlich geltend zu machen.
– Diese Absetzbarkeit gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter, sofern sie die Arbeiten selbst tragen.
– Es ist wichtig zu beachten, dass die absetzbaren Handwerkerleistungen nur für die selbstgenutzte Immobilie gelten und nicht für vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien.
– Die Arbeiten müssen vor dem Einzug durchgeführt werden.
– Der Absetzbetrag beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr.
– Um die Absetzbarkeit geltend zu machen, müssen die Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig aufbewahrt und dem Finanzamt auf Anfrage vorgelegt werden.
– Es ist ratsam, sich vorab über die genauen steuerlichen Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Handwerkerleistungen sind absetzbar?

Welche Handwerkerleistungen Sind Absetzbar?
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor dem Einzug umfasst eine Vielzahl von Arbeiten, die zur Renovierung, Modernisierung, Reparatur und Instandhaltung der Immobilie gehören. Hier sind einige Beispiele für absetzbare Handwerkerleistungen:

– Malerarbeiten, wie Streichen oder Tapezieren der Wände
– Bodenbelagsarbeiten, wie das Verlegen von Parkett, Fliesen oder Teppich
– Installationsarbeiten, z.B. die Installation von Sanitäranlagen oder Elektroinstallationen
– Zimmermannsarbeiten, wie der Einbau von Türen oder Fenstern
– Gartenbauarbeiten, wie die Gestaltung des Gartens oder der Terrasse
– Dachdeckerarbeiten, z.B. die Reparatur oder Erneuerung des Daches

Es ist wichtig zu beachten, dass die absetzbaren Handwerkerleistungen nur für selbstgenutzte Immobilien gelten und nicht für vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien. Bei größeren Bauvorhaben oder umfangreichen Renovierungsarbeiten empfiehlt es sich, vorab mit einem Steuerberater Rücksprache zu halten, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten tatsächlich absetzbar sind.

Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten

Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten sind eine der Arten von Handwerkerleistungen, die vor dem Einzug steuerlich absetzbar sind. Dies umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung oder Veränderung der Wohn- oder Gebäudestruktur. Dazu gehören beispielsweise der Austausch von Bodenbelägen, die Installation neuer Fenster oder die Modernisierung des Badezimmers. Es ist wichtig zu beachten, dass rein dekorative Maßnahmen, wie das Streichen von Wänden oder das Aufhängen von Vorhängen, nicht als absetzbare Handwerkerleistungen gelten. Bei größeren Renovierungs- und Modernisierungsprojekten, wie dem Umbau eines Wohnraums, kann es ratsam sein, sich rechtzeitig über weitere steuerliche Aspekte, wie beispielsweise eine eventuelle Kostenbeteiligung durch die /gewerbesteuer-ratenzahlung/ oder ein /grundsteuer-erinnerungsschreiben/, zu informieren.

Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sind ebenfalls absetzbar, wenn sie vor dem Einzug in das neue Zuhause erfolgen. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die dazu dienen, Schäden zu beheben oder die Funktionsfähigkeit von Gebäudeteilen, wie beispielsweise Fenstern, Haustüren, Heizungsanlagen oder Leitungen, sicherzustellen. Kosten für solche Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es ist wichtig, dass die Arbeiten vor dem Einzug durchgeführt werden und dass die Rechnungen und Zahlungsbelege ordnungsgemäß aufbewahrt und dem Finanzamt bei Bedarf vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine reibungslose steuerliche Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten absetzbar sind. Informationen zu den genauen Voraussetzungen und Ausnahmen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen oder bei Ihrem Steuerberater.

Wie werden Handwerkerleistungen vor dem Einzug geltend gemacht?

Wie Werden Handwerkerleistungen Vor Dem Einzug Geltend Gemacht?
Um Handwerkerleistungen vor dem Einzug steuerlich geltend zu machen, müssen bestimmte Schritte befolgt werden:

1. Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass die Arbeiten vor Ihrem Einzug in die Immobilie abgeschlossen sind. Nur dann sind sie absetzbar.
2. Sammeln Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege, die die Handwerkerleistungen belegen.
3. Tragen Sie die Kosten für die Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung ein. Hierfür gibt es in der Regel ein spezielles Formular oder einen entsprechenden Abschnitt.
4. Fügen Sie die Belege als Nachweis für die angegebenen Kosten bei.
5. Es ist wichtig zu beachten, dass Handwerkerleistungen nur dann absetzbar sind, wenn sie ordnungsgemäß überwiesen wurden und eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorliegt.
6. Bewahren Sie alle Belege und Dokumente sorgfältig auf, da das Finanzamt diese bei Bedarf prüfen kann.

Durch die ordnungsgemäße Dokumentation und Einreichung der Kosten in Ihrer Steuererklärung erhöhen Sie Ihre Chancen, die Handwerkerleistungen erfolgreich von der Steuer abzusetzen und bares Geld zu sparen.

Welche Dokumentation ist erforderlich?

Welche Dokumentation Ist Erforderlich?
Für die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor dem Einzug ist eine sorgfältige Dokumentation erforderlich. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

– Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege für die durchgeführten Handwerkerarbeiten auf.
– Achten Sie darauf, dass die Rechnungen die genaue Tätigkeitsbeschreibung, die Kosten für Material und Arbeitsleistung, den Namen und die Anschrift des Handwerkers sowie das Datum enthalten.
– Dokumentieren Sie auch eventuelle Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen, um den Gesamtbetrag der Handwerkerleistungen nachvollziehbar zu machen.
– Um die Dokumentation übersichtlich zu halten, empfiehlt es sich, eine separate Datei oder einen Ordner für alle relevanten Unterlagen anzulegen.
– Bei größeren Projekten oder umfangreichen Renovierungsarbeiten kann es hilfreich sein, zusätzlich Fotos anzufertigen, um den Zustand vor und nach den Arbeiten zu dokumentieren.
– Beachten Sie, dass das Finanzamt die Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege verlangen kann, um die steuerliche Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen zu überprüfen.

Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend, um bei Bedarf alle erforderlichen Nachweise vorlegen zu können und die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Handwerkerleistungen vor dem Einzug zu gewährleisten.

Wie hoch ist der steuerliche Absetzbetrag?

Wie Hoch Ist Der Steuerliche Absetzbetrag?

– Der steuerliche Absetzbetrag für Handwerkerleistungen vor dem Einzug beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, jedoch höchstens 1.200 Euro pro Jahr.
– Dies bedeutet, dass Sie 20 Prozent der Kosten, die Ihnen für die Handwerkerleistungen entstehen, von Ihrer Steuerschuld abziehen können.
– Es ist wichtig zu beachten, dass der Absetzbetrag auf 1.200 Euro begrenzt ist, unabhängig von den tatsächlichen Kosten der durchgeführten Arbeiten.
– Wenn Sie also beispielsweise 6.000 Euro für Handwerkerleistungen vor dem Einzug bezahlt haben, können Sie maximal 1.200 Euro als Absetzbetrag geltend machen.
– Es ist ratsam, die Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig aufzubewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt die korrekten Angaben nachweisen zu können.
– Beachten Sie, dass der steuerliche Absetzbetrag von 1.200 Euro pro Jahr für alle Handwerkerleistungen gilt, einschließlich anderer steuerlich absetzbarer Arbeiten wie beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen. Daher sollten Sie die Gesamtkosten sorgfältig im Blick behalten, um den Absetzbetrag nicht zu überschreiten.

Tipps zur Optimierung der steuerlichen Absetzbarkeit

Tipps Zur Optimierung Der Steuerlichen Absetzbarkeit
Um die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor dem Einzug optimal zu nutzen, gibt es einige wertvolle Tipps. Ein wichtiger Aspekt ist der Zeitpunkt der Beauftragung. Es empfiehlt sich, die Arbeiten vor dem Einzug zu planen und rechtzeitig zu beauftragen, um sicherzustellen, dass alle Kosten im entsprechenden Steuerjahr geltend gemacht werden können. Zudem ist es sinnvoll, verschiedene Arbeiten zu bündeln, um den steuerlichen Absetzbetrag optimal auszuschöpfen. Indem mehrere Handwerkerleistungen gleichzeitig durchgeführt werden, können höhere Arbeitskosten und somit ein höherer Absetzbetrag erreicht werden. Bei der Dokumentation der Handwerkerleistungen ist es ratsam, eine ordentliche Aufbewahrung der Rechnungen und Zahlungsbelege sicherzustellen. Dadurch können Sie bei Bedarf diese Unterlagen dem Finanzamt vorlegen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Planung und Abwicklung dieser Maßnahmen dazu beiträgt, den steuerlichen Absetzbetrag zu optimieren und somit auch finanzielle Vorteile zu erzielen.

Zeitpunkt der Beauftragung

– Der Zeitpunkt der Beauftragung der Handwerkerleistungen spielt eine wichtige Rolle für die steuerliche Absetzbarkeit.
– Es ist ratsam, die Arbeiten vor dem Einzug in Auftrag zu geben, da die steuerliche Absetzbarkeit nur für Maßnahmen gilt, die vor der erstmaligen Nutzung der Immobilie durchgeführt wurden.
– Eine frühzeitige Beauftragung ermöglicht es auch, eventuell langwierige Arbeitsprozesse zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Arbeiten vor dem Einzug abgeschlossen sind.
– Es ist wichtig, die Rechnungen und Zahlungsbelege so zu dokumentieren, dass der Zeitpunkt der Beauftragung eindeutig nachgewiesen werden kann.
– Bevor Sie Handwerkerleistungen beauftragen, ist es ratsam, sich über die voraussichtliche Durchführungsdauer der Arbeiten zu informieren, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig vor dem Einzug abgeschlossen werden.
– Beachten Sie auch, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Eigenleistungen nicht möglich ist, daher sollten Sie bei Bedarf rechtzeitig entsprechende Handwerker beauftragen, um den steuerlichen Vorteil nicht zu verlieren.

Arbeiten bündeln

– Eine Möglichkeit, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor dem Einzug zu optimieren, besteht darin, die Arbeiten zu bündeln.
– Durch das Bündeln von Arbeiten können Sie möglicherweise größere Summen absetzen und so Ihre steuerliche Ersparnis erhöhen.
– Planen Sie im Voraus und koordinieren Sie die verschiedenen Handwerkerleistungen, sodass diese gebündelt ausgeführt werden können.
– Nehmen Sie die geplanten Arbeiten in einem Schritt vor, anstatt sie über einen längeren Zeitraum zu verteilen.
– Dadurch können Sie auch potenziell Synergieeffekte nutzen und Arbeitsabläufe optimieren.
– Informieren Sie sich bei den beteiligten Handwerkern über die Möglichkeit, Arbeiten zu bündeln und fragen Sie nach vergünstigten Angeboten für größere Aufträge.
– Beachten Sie jedoch, dass die Arbeiten rechtzeitig vor dem Einzug abgeschlossen sein müssen, um die steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten.
– Durch das Bündeln der Arbeiten können Sie nicht nur Ihre steuerliche Ersparnis maximieren, sondern auch den Einzugstermin besser planen und möglicherweise Kosten für Zwischenlösungen sparen.
– Weitere Tipps zur Optimierung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor dem Einzug finden Sie in unserem Artikel „Wie lange dauert der Kinderzuschlag?“.

Rechnungen und Zahlungen im Blick behalten

– Um die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor dem Einzug optimal zu nutzen, ist es wichtig, Rechnungen und Zahlungen genau im Blick zu behalten.
– Alle relevanten Rechnungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden, um sie bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können.
– Es ist ratsam, die Rechnungen in einer übersichtlichen Form zu dokumentieren, beispielsweise in einer Tabelle oder einem Ordner.
– Auch die Zahlungen für die Handwerkerleistungen sollten genau festgehalten werden. Es ist empfehlenswert, alle Überweisungsbelege oder Quittungen aufzubewahren.
– Es kann auch hilfreich sein, eine separate Liste oder einen Kalender zu führen, um den Überblick über die eingegangenen Rechnungen und Zahlungen zu behalten.
– Durch eine sorgfältige Dokumentation wird es einfacher sein, den steuerlichen Absetzbetrag korrekt zu berechnen und im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt alle erforderlichen Nachweise vorlegen zu können.

Was passiert bei Vermietung oder Verkauf der Immobilie?

Was Passiert Bei Vermietung Oder Verkauf Der Immobilie?

– Bei Vermietung oder Verkauf der Immobilie gelten spezielle Regelungen bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.
– Wenn die Immobilie vermietet ist, können die Kosten für Handwerkerleistungen als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.
– In diesem Fall ist es wichtig, die Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig zu dokumentieren und dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung vorzulegen.
– Bei einem Verkauf der Immobilie können die Kosten für Handwerkerleistungen als Herstellungskosten berücksichtigt werden, was den Veräußerungsgewinn mindert.
– Es ist ratsam, sich vorab über die genauen steuerlichen Bestimmungen in Bezug auf Vermietung oder Verkauf der Immobilie zu informieren und gegebenenfalls eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Steuerliche Absetzbarkeit von Eigenleistungen

Steuerliche Absetzbarkeit Von Eigenleistungen
– Neben der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor dem Einzug besteht auch die Möglichkeit, Eigenleistungen steuerlich geltend zu machen.
– Eigenleistungen umfassen handwerkliche Tätigkeiten, die von den Hausbesitzern selbst ausgeführt werden, wie zum Beispiel Malerarbeiten, Tapezieren oder das Verlegen von Bodenbelägen.
– Um Eigenleistungen steuerlich absetzen zu können, müssen sie dokumentiert werden. Dazu gehören Zeitnachweise, Materialkostenbelege und gegebenenfalls Fachgutachten.
– Die absetzbaren Kosten werden in der Regel nach einem Stundenlohn berechnet, der sich an branchenüblichen Preisen orientiert.
– Es ist wichtig zu beachten, dass Eigenleistungen nur in bestimmten Fällen absetzbar sind, zum Beispiel bei der Renovierung oder Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie.
– Auch hier gilt, dass eine genaue Kenntnis der steuerlichen Bestimmungen und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Steuerexperten empfehlenswert sind, um Fehler und Nachteile zu vermeiden.

Beispiele für absetzbare Handwerkerleistungen

Beispiele Für Absetzbare Handwerkerleistungen
– Malerarbeiten wie das Streichen der Innen- und Außenwände
– Verlegen von neuen Bodenbelägen wie Fliesen, Parkett oder Teppich
– Einbau oder Austausch von Fenstern und Türen
– Installation oder Modernisierung der Elektrik und Beleuchtung
– Sanitärarbeiten wie die Installation von neuen Sanitäranlagen oder die Erneuerung von Rohrleitungen
– Dämmungsarbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz
– Umbau der Küche oder des Badezimmers
– Gartenarbeiten wie das Anlegen einer Terrasse oder der Bau eines Gartenhauses
– Installation einer Solaranlage zur Nutzung erneuerbarer Energien
– Montage einer Alarmanlage oder Videoüberwachungssysteme

Diese Aufzählung gibt nur einen kleinen Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten absetzbarer Handwerkerleistungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Absetzbarkeit von den individuellen steuerlichen Bestimmungen abhängt. Es wird empfohlen, sich im Zweifelsfall an einen Steuerberater zu wenden, um sicherzustellen, dass alle spezifischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtliche Aspekte beachten

– Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor dem Einzug gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten.
– Die Handwerkerleistungen müssen von einem registrierten Handwerksbetrieb erbracht werden, um absetzbar zu sein.
– Es ist wichtig, dass die Rechnungen eine detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen enthalten.
– Zudem sollten die Rechnungen korrekt ausgestellt sein und den Anforderungen des Finanzamtes entsprechen.
– Es kann ratsam sein, vor Beginn der Arbeiten einen Kostenvoranschlag vom Handwerker einzuholen, um die Kosten besser einschätzen zu können.
– Falls es zu Problemen oder Unstimmigkeiten mit dem Handwerker kommt, sollte dies schriftlich dokumentiert werden.
– Es ist empfehlenswert, sich über weitere rechtliche Aspekte, wie beispielsweise die Gewährleistungspflicht des Handwerkers, zu informieren. Eine Rechtsberatung kann hierbei hilfreich sein, um alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen und mögliche Risiken zu minimieren.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor dem Einzug eine gute Möglichkeit ist, um Kosten zu sparen und die eigenen vier Wände nach den individuellen Vorstellungen zu gestalten. Durch die sorgfältige Dokumentation der Arbeitskosten und die Einhaltung der steuerlichen Bestimmungen können Hausbesitzer und Mieter den Absetzbetrag von 20 Prozent der Arbeitskosten oder maximal 1.200 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Es ist empfehlenswert, sich vorab über die genauen Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie diese Steuervorteile, um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren und Ihr neues Zuhause optimal zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Kosten für Handwerkerleistungen vor dem Einzug steuerlich absetzen, wenn ich meine Immobilie vermiete?

Nein, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor dem Einzug gilt nur für selbstgenutzte Immobilien. Kosten für vermietete Immobilien können unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Muss ich die Handwerkerleistungen vor dem Einzug selbst bezahlen, um sie steuerlich absetzen zu können?

Ja, um die Handwerkerleistungen steuerlich absetzen zu können, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Falls Sie die Kosten auf andere Personen oder Unternehmen übertragen, können Sie diese nicht geltend machen.

Gelten auch Handwerkerleistungen aus dem Ausland für die steuerliche Absetzbarkeit?

Nein, die steuerliche Absetzbarkeit gilt nur für Handwerkerleistungen, die in Deutschland erbracht wurden. Leistungen aus dem Ausland können nicht berücksichtigt werden.

Bis zu welchem Zeitpunkt vor dem Einzug können die Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden?

Die Handwerkerleistungen müssen vor dem Einzug durchgeführt werden, um steuerlich absetzbar zu sein. Es gibt keine genaue Frist, jedoch sollten die Arbeiten zeitnah vor dem Einzug abgeschlossen sein.

Muss ich die Rechnungen und Zahlungsbelege für die Handwerkerleistungen aufbewahren?

Ja, es ist wichtig, alle Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig aufzubewahren. Diese dienen als Nachweis für die steuerliche Absetzbarkeit und müssen dem Finanzamt auf Anfrage vorgelegt werden.

Gibt es eine Obergrenze für den steuerlichen Absetzbetrag von Handwerkerleistungen?

Ja, der steuerliche Absetzbetrag beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, jedoch höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Wenn die Arbeitskosten über diesem Betrag liegen, wird dennoch nur der maximale Absetzbetrag berücksichtigt.

Kann ich die Handwerkerleistungen für mehrere Immobilien steuerlich absetzen?

Ja, Sie können die Handwerkerleistungen für mehrere selbstgenutzte Immobilien steuerlich absetzen, sofern Sie die Kosten selbst tragen und die anderen Voraussetzungen erfüllen.

Gelten auch Materialkosten für die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen?

Nein, nur die Arbeitskosten für die Handwerkerleistungen können steuerlich abgesetzt werden. Materialkosten sind nicht absetzbar.

Muss ich die Handwerkerleistungen in meiner Steuererklärung gesondert angeben?

Ja, Sie müssen die Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung gesondert angeben. In der Anlage „Handwerkerleistungen“ können Sie die relevanten Informationen eintragen.

Kann ich die Kosten für Handwerkerleistungen vor dem Einzug auch bei einem Neubau absetzen?

Ja, auch bei einem Neubau können die Kosten für Handwerkerleistungen vor dem Einzug steuerlich abgesetzt werden. Die Voraussetzungen und Regelungen gelten auch hier.

Verweise

Schreibe einen Kommentar