Krankengeld und Kinderzuschlag sind zwei wichtige finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Familien in Deutschland. Beide Leistungen spielen eine entscheidende Rolle, um den finanziellen Bedürfnissen von Familien gerecht zu werden, insbesondere wenn Eltern aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können oder das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt ihrer Kinder angemessen zu decken. In diesem Artikel werden wir uns detailliert mit Krankengeld und Kinderzuschlag befassen, und Ihnen alles erklären, was Sie darüber wissen müssen, einschließlich der Leistungsumfänge, Voraussetzungen und des Antragsverfahrens. Lassen Sie uns nun einen genauen Blick auf diese beiden Sozialleistungen werfen.
Zusammenfassung
- Was ist Krankengeld?
- Was ist Kinderzuschlag?
- Vergleich von Krankengeld und Kinderzuschlag
- Auswirkungen von Krankengeld und Kinderzuschlag auf Sozialleistungen
- Fazit
-
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?
- Kann ich Krankengeld auch erhalten, wenn ich selbstständig bin?
- Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
- Erhalte ich Krankengeld, wenn ich im Ausland krank werde?
- Kann ich neben dem Krankengeld noch andere Einkünfte haben?
- Wie hoch ist das Krankengeld?
- Kann ich Krankengeld auch rückwirkend beantragen?
- Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld I?
- Wer zahlt das Krankengeld?
- Erhalte ich Krankengeld, wenn ich einen Unfall hatte?
- Verweise
Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine finanzielle Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland an Versicherte gezahlt wird, die aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. Es dient dazu, den Verdienstausfall während der Krankheitsphase zu kompensieren und sicherzustellen, dass Versicherte in dieser Zeit finanziell abgesichert sind. Krankengeld wird in der Regel ab dem siebten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Die genauen Bedingungen und Leistungen können je nach Krankenversicherung variieren. Um Krankengeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und eine Mindestanspruchsdauer bei der Krankenkasse. Das Antragsverfahren für Krankengeld erfolgt in der Regel über den behandelnden Arzt, der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt und an die Krankenkasse sendet.
1.1 Krankengeld-Leistungen
Krankengeld-Leistungen umfassen finanzielle Unterstützung für Versicherte, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Die Leistung wird nach sieben Tagen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Es gibt jedoch eine Obergrenze für die Höhe des Krankengeldes. Diese wird durch die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt und kann je nach Versicherung variieren. Während des Bezugs von Krankengeld müssen Versicherte regelmäßig ärztliche Untersuchungen durchführen lassen, um ihre Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Krankengeld zeitlich begrenzt ist und daher nicht dauerhaft gezahlt wird. In einigen Fällen kann es auch zu einer stufenweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess kommen. Weitere Informationen zum Thema „Krankenkosten steuerlich absetzbar für Rentner“ finden Sie hier.
1.2 Voraussetzungen für Krankengeld
Um Krankengeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Kriterien:
- Arbeitsunfähigkeit: Die Person muss aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sein und dadurch einen Verdienstausfall haben.
- Versicherungspflicht: Die Person muss gesetzlich krankenversichert sein. Privatversicherte haben möglicherweise andere Regelungen für den Krankengeldanspruch (weitere Informationen zu Krankengeld für privat Versicherte).
- Anspruchsdauer: Es gibt eine Mindestanspruchsdauer bei der Krankenkasse, die erfüllt sein muss, um Krankengeld zu erhalten. In der Regel sind dies sechs Monate innerhalb der letzten zwei Jahre.
- Arbeitsverhältnis: Die Person muss in einem Arbeitsverhältnis stehen, das der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
- Ärztliche Bescheinigung: Eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ist erforderlich, um den Anspruch auf Krankengeld nachzuweisen.
1.3 Antragsverfahren für Krankengeld
Das Antragsverfahren für Krankengeld ist in der Regel relativ unkompliziert. Sobald ein Versicherter aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig wird und länger als sechs Wochen nicht arbeiten kann, muss er/sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt erhalten. Diese Bescheinigung muss dann an die zuständige Krankenkasse gesendet werden. Einige Krankenkassen bieten auch die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen. Die Krankenkasse prüft dann die Unterlagen und entscheidet über den Anspruch auf Krankengeld. Es ist wichtig, dass der Versicherte die Krankenkasse rechtzeitig über die Arbeitsunfähigkeit informiert und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreicht, um Verzögerungen bei der Zahlung von Krankengeld zu vermeiden. Weitere Informationen zum Thema Tagesklinik und Krankengeld finden Sie auf unserer Website.
Was ist Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern in Deutschland, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf ihrer Kinder angemessen zu decken, aber gleichzeitig zu hoch ist, um Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu haben. Der Kinderzuschlag zielt darauf ab, Familien mit niedrigem Einkommen zu helfen, eine angemessene Versorgung für ihre Kinder sicherzustellen. Die Höhe des Kinderzuschlags richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der Kinder und den Wohnkosten. Es ist eine monatliche Zahlung, die zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt wird. Um Kinderzuschlag zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise ein Wohnsitz in Deutschland, ein Aufenthaltsrecht für die Eltern und die Kinder sowie das Vorliegen eines Bedarfs für den Kinderzuschlag. Das Antragsverfahren erfolgt in der Regel über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
2.1 Kinderzuschlag-Leistungen
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf ihrer Kinder vollständig zu decken, jedoch nicht die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II erfüllen. Der Kinderzuschlag wird monatlich ausgezahlt und ergänzt das Einkommen der Eltern, um sicherzustellen, dass der Bedarf der Kinder gedeckt ist. Die genaue Höhe des Kinderzuschlags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und dem Einkommen der Eltern. Um Kinderzuschlag zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel ein Mindesteinkommen der Eltern, keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II und eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann bei der Familienkasse gestellt werden und erfordert die Vorlage bestimmter Unterlagen, wie zum Beispiel Einkommensnachweise und Nachweise über die Kindergeldberechtigung.
2.2 Voraussetzungen für Kinderzuschlag
Um Kinderzuschlag zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es gibt verschiedene Kriterien, die berücksichtigt werden müssen, um Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben. Dazu gehören unter anderem das Einkommen der Eltern, die Anzahl der Kinder in der Familie und die Wohnsituation. Die Eltern müssen ein ausreichendes Einkommen haben, um den Bedarf der Familie zu decken, aber gleichzeitig darf das Einkommen nicht zu hoch sein, um Anspruch auf andere staatliche Leistungen zu haben. Die genauen Einkommensgrenzen und Bedingungen können je nach Familienkonstellation variieren. Es ist wichtig, dass Eltern den Antrag für Kinderzuschlag rechtzeitig stellen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, um den Anspruch zu prüfen und die Zahlung zu erhalten.
Frag einen Anwalt
Wenn Sie eine Frage an einen Anwalt haben, klicken Sie auf das Bild oben und fragen Sie!
2.3 Antragsverfahren für Kinderzuschlag
Das Antragsverfahren für den Kinderzuschlag ist relativ einfach und unkompliziert. Um Kinderzuschlag zu beantragen, müssen Eltern das entsprechende Antragsformular ausfüllen, das bei den örtlichen Familienkassen oder online erhältlich ist. Der Antrag beinhaltet Informationen über die Familie, wie zum Beispiel die Anzahl der Kinder und das Einkommen der Eltern. Es ist wichtig, dass alle relevanten Unterlagen, wie beispielsweise Einkommensnachweise, dem Antrag beigefügt werden, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Nach dem Absenden des Antrags prüft die Familienkasse die eingereichten Unterlagen und berechnet den Anspruch auf Kinderzuschlag. Bei positiver Entscheidung wird der Kinderzuschlag monatlich auf das Konto der Eltern überwiesen. Es ist zu beachten, dass der Kinderzuschlag regelmäßig überprüft und gegebenenfalls neu beantragt werden muss, um sicherzustellen, dass die finanziellen Bedürfnisse der Familie weiterhin erfüllt werden.
Vergleich von Krankengeld und Kinderzuschlag
Der Vergleich von Krankengeld und Kinderzuschlag zeigt deutliche Unterschiede in Bezug auf ihren Zweck und ihre Voraussetzungen. Während Krankengeld eine finanzielle Unterstützung für erkrankte Arbeitnehmer ist, die ihren Verdienstausfall abdeckt, ist der Kinderzuschlag eine Leistung, die Familien mit geringem Einkommen unterstützt, um sicherzustellen, dass ihre Kinder angemessen versorgt werden können.
Ein Hauptunterschied besteht darin, dass Krankengeld an den erkrankten Arbeitnehmer ausgezahlt wird, während der Kinderzuschlag direkt an die Eltern gezahlt wird. In Bezug auf die Voraussetzungen gibt es ebenfalls Unterschiede. Für den Bezug von Krankengeld müssen Arbeitnehmer arbeitsunfähig sein und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, während der Kinderzuschlag bestimmte Einkommensgrenzen berücksichtigt, um sicherzustellen, dass Familien mit niedrigem Einkommen unterstützt werden.
Beide Leistungen haben unterschiedliche Antragsverfahren. Das Antragsverfahren für Krankengeld erfolgt in der Regel über den behandelnden Arzt, während der Kinderzuschlag beim zuständigen Familienkasse beantragt werden kann. Es ist wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen und Bedingungen für beide Leistungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass man die richtige Unterstützung erhält, die den individuellen Bedürfnissen am besten entspricht.
3.1 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang von Krankengeld und Kinderzuschlag unterscheidet sich in ihrer Funktion und Zweckbestimmung. Krankengeld wird gezahlt, um den Verdienstausfall von arbeitsunfähigen Versicherten während ihrer Krankheitsphase auszugleichen. Es beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens und wird ab dem siebten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Der Anspruch auf Krankengeld endet in der Regel nach 78 Wochen. Kinderzuschlag hingegen ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die nicht genug verdienen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Der Kinderzuschlag ergänzt das Einkommen der Eltern und hilft dabei, den Lebensunterhalt der Kinder sicherzustellen. Der Leistungsbetrag variiert je nach familiärer Situation und Einkommen der Eltern. Es ist wichtig zu beachten, dass Krankengeld und Kinderzuschlag zwei separate Leistungen sind und nicht miteinander verwechselt werden sollten.
3.2 Voraussetzungen
Um Krankengeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Des Weiteren ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Diese Bescheinigung muss den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer angeben. Darüber hinaus müssen Versicherte eine bestimmte Mindestanspruchsdauer gegenüber ihrer Krankenkasse erfüllen. Diese variiert je nach Versicherung und beträgt in der Regel sechs Monate. Auch Selbstständige haben Anspruch auf Krankengeld, jedoch gelten hier gesonderte Regelungen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Krankengeld auch von anderen Faktoren abhängen kann, wie zum Beispiel einer vorhandenen Restarbeitsfähigkeit oder einer Reha-Maßnahme. Es empfiehlt sich daher, die genauen Voraussetzungen bei der eigenen Krankenkasse zu erfragen.
3.3 Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für Krankengeld und Kinderzuschlag unterscheidet sich in einigen Punkten. Für Krankengeld muss der Antrag durch den behandelnden Arzt gestellt werden, der eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ausstellt und diese an die Krankenkasse sendet. In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, dass der Arbeitgeber eine Bescheinigung über das bisherige Einkommen vorlegt. Bei Kinderzuschlag hingegen muss der Antrag direkt bei der Familienkasse gestellt werden. Hierbei müssen Angaben zum Einkommen und zur familiären Situation gemacht werden. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Die Bearbeitungszeit für beide Anträge kann variieren, in der Regel sollte jedoch innerhalb von wenigen Wochen eine Rückmeldung von den zuständigen Behörden erfolgen.
Auswirkungen von Krankengeld und Kinderzuschlag auf Sozialleistungen
Die Inanspruchnahme von Krankengeld und Kinderzuschlag kann Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Auswirkungen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können, da sie von verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen, dem Vermögen und der familiären Situation abhängen. Hier sind einige potenzielle Auswirkungen von Krankengeld und Kinderzuschlag auf bestimmte Sozialleistungen:
1. Auswirkungen auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: Krankengeld wird grundsätzlich als Einkommen angerechnet und kann die Höhe des Arbeitslosengeldes II oder Sozialgeldes beeinflussen. Es ist wichtig, dies bei der Berechnung der Gesamteinnahmen zu berücksichtigen.
2. Auswirkungen auf Wohngeld: Krankengeld wird beim Wohngeld als Einkommen angerechnet. Dies kann dazu führen, dass der Wohngeldanspruch verringert wird. Es ist ratsam, bei der Beantragung von Wohngeld die genauen Auswirkungen des Krankengeldes zu beachten.
3. Auswirkungen auf Kindergeld: Krankengeld hat in der Regel keinen Einfluss auf den Anspruch und die Höhe des Kindergeldes. Es wird unabhängig vom Krankengeld weiterhin gezahlt.
Es ist wichtig, sich mit den genauen Bestimmungen und Auswirkungen auf die einzelnen Sozialleistungen vertraut zu machen, da diese sich je nach persönlicher Situation unterscheiden können. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, sich an die zuständigen Behörden oder Beratungsstellen zu wenden, um eine individuelle Beratung zu erhalten.
4.1 Auswirkungen auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Die Inanspruchnahme von Krankengeld und Kinderzuschlag kann Auswirkungen auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben. Wenn Sie bereits Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen und Krankengeld erhalten, wird das Krankengeld als Einkommen angerechnet. Je nach Höhe des Krankengeldes kann dies dazu führen, dass der Betrag der Arbeitslosengeld II- oder Sozialgeldzahlungen reduziert wird. Es ist wichtig, dies bei der Beantragung von Krankengeld zu beachten, um mögliche finanzielle Auswirkungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann der Bezug von Kinderzuschlag ebenfalls Auswirkungen auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben. Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten und zusätzlich Kinderzuschlag beantragen, wird der Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet. Dies bedeutet, dass der Betrag der Arbeitslosengeld II- oder Sozialgeldzahlungen entsprechend reduziert wird. Es ist ratsam, sich vor der Beantragung dieser Leistungen über die genauen Auswirkungen auf Ihre bestehenden Sozialleistungen zu informieren.
4.2 Auswirkungen auf Wohngeld
Krankengeld und Kinderzuschlag können auch Auswirkungen auf den Anspruch auf Wohngeld haben. Wenn Sie Krankengeld beziehen, wird dieses als Einkommen angerechnet und kann dazu führen, dass der Wohngeldanspruch verringert wird. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht das gesamte Krankengeld als Einkommen angerechnet wird, sondern nur ein bestimmter Teil. Die genaue Berechnung erfolgt durch die Wohngeldbehörde, basierend auf verschiedenen Faktoren wie dem Krankengeldbetrag und der Zusammensetzung des Haushalts. Beim Kinderzuschlag hingegen wird dieser nicht als Einkommen angerechnet und hat somit keine Auswirkungen auf den Wohngeldanspruch. Es ist jedoch ratsam, sich bei der Wohngeldbehörde zu informieren und mögliche Auswirkungen individuell zu klären, um keine finanziellen Nachteile zu haben.
4.3 Auswirkungen auf Kindergeld
Wenn es um die Auswirkungen von Krankengeld und Kinderzuschlag auf Kindergeld geht, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Grundsätzlich hat der Bezug von Krankengeld keinen Einfluss auf das Kindergeld, da es sich um eine eigenständige Leistung handelt, die unabhängig vom Krankengeld gezahlt wird. Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gewährt und steht Familien mit Kindern zu, um deren finanzielle Belastung zu verringern. Allerdings kann der Bezug von Kinderzuschlag Auswirkungen auf das Kindergeld haben. Der Kinderzuschlag wird an Familien gezahlt, die zwar über ein geringes Einkommen verfügen, aber dennoch überwiegend in der Lage sind, den eigenen Bedarf zu decken. In manchen Fällen kann der Kinderzuschlag das Kindergeld verringern, da der Gesamtbetrag der finanziellen Unterstützung für das Kind bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten darf. Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen und Berechnungen zu kennen, um zu verstehen, wie sich Krankengeld und Kinderzuschlag auf das Kindergeld auswirken können.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl Krankengeld als auch Kinderzuschlag wichtige finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Familien darstellen. Krankengeld bietet einen Schutz für Versicherte, die aufgrund von Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig sind, während der Kinderzuschlag Familien mit niedrigem Einkommen dabei hilft, den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Bei beiden Leistungen gibt es spezifische Voraussetzungen und Antragsverfahren, die beachtet werden müssen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Möglichkeiten und Bedingungen zu informieren, um die finanzielle Unterstützung rechtzeitig zu beantragen. Sowohl Krankengeld als auch Kinderzuschlag können erhebliche Auswirkungen auf andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kindergeld haben. Daher ist es wichtig, sich über mögliche Auswirkungen im Voraus zu informieren. Insgesamt bieten Krankengeld und Kinderzuschlag wichtige Unterstützung für Familien in Deutschland und tragen dazu bei, dass Kinder gesund aufwachsen und finanziell abgesichert sind.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?
Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt und dient der finanziellen Absicherung von Versicherten während der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit. Krankentagegeld hingegen ist eine private Zusatzversicherung, die den Verdienstausfall ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit abdeckt.
Kann ich Krankengeld auch erhalten, wenn ich selbstständig bin?
Ja, auch Selbstständige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld. Sie müssen dazu jedoch eine spezielle Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, die den Verdienstausfall bei Krankheit abdeckt.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Die Dauer, für die Krankengeld gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel beträgt die Zahlungsdauer bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Es können jedoch auch Verlängerungen möglich sein, zum Beispiel bei schwerwiegenden Erkrankungen.
Erhalte ich Krankengeld, wenn ich im Ausland krank werde?
Ja, auch im Ausland besteht grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, sofern Sie weiterhin bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel die rechtzeitige Meldung der Krankheit an die Krankenkasse.
Kann ich neben dem Krankengeld noch andere Einkünfte haben?
Ja, während des Bezugs von Krankengeld ist es unter bestimmten Umständen möglich, weitere Einkünfte zu erzielen. Diese werden jedoch auf das Krankengeld angerechnet und können die Höhe der Zahlung beeinflussen.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Es ist jedoch auf eine bestimmte Höchstgrenze begrenzt. Die genaue Höhe kann je nach individueller Situation variieren.
Kann ich Krankengeld auch rückwirkend beantragen?
Ja, in einigen Fällen ist es möglich, Krankengeld auch rückwirkend zu beantragen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die rückwirkende Zahlung in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld I?
Krankengeld wird von der Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit gezahlt, während Arbeitslosengeld I eine finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer ist, die arbeitslos geworden sind.
Wer zahlt das Krankengeld?
Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, bei der der Versicherte Mitglied ist. Bei Privatversicherten übernimmt die private Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes.
Erhalte ich Krankengeld, wenn ich einen Unfall hatte?
Ja, auch nach einem Unfall besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld. Neben der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit muss auch die gesetzliche Wartezeit erfüllt sein.