Arbeitslosengeld im Fokus: Alles was Sie wissen sollten, wenn Ihr Arbeitsvertrag ausläuft – Wenn Ihr Arbeitsvertrag ausläuft, ist es wichtig, frühzeitig über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten nachzudenken. Das Arbeitslosengeld kann in solchen Fällen eine wichtige Rolle spielen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Arbeitslosengeld zu erhalten, wie die Berechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt und welche Unterlagen für die Beantragung notwendig sind. Außerdem werden die Beendigung des Arbeitslosengeldes, zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und wichtige Rechte und Pflichten als Arbeitsloser detailliert behandelt. Darüber hinaus bieten wir Ihnen wertvolle Tipps für die Jobsuche und beleuchten das Thema Arbeitslosengeld II – Hartz IV. Tauchen Sie mit uns ein in die Welt des Arbeitslosengeldes und bestens vorbereitet in die Phase der Arbeitslosigkeit.
Zusammenfassung
- Voraussetzungen für Arbeitslosengeld
- Berechnung des Arbeitslosengeldes
- Beantragung von Arbeitslosengeld
- Beendigung des Arbeitslosengeldes
- Zusätzliche finanzielle Unterstützung
- Rechte und Pflichten als Arbeitsloser
- Tipps für die Jobsuche
- Arbeitslosengeld II – Hartz IV
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Verweise
Voraussetzungen für Arbeitslosengeld
Voraussetzungen für Arbeitslosengeld: Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie arbeitslos sind und eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit abgegeben haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gekündigt wurden oder Ihr befristeter Vertrag ausläuft. Des Weiteren müssen Sie arbeitsfähig und arbeitswillig sein, das heißt, Sie sind körperlich und geistig in der Lage, einer Arbeit nachzugehen und sind aktiv auf der Suche nach einer Beschäftigung. Zusätzlich müssen Sie eine ausreichende Vorversicherungszeit nachweisen können. Die genauen Voraussetzungen können je nach individueller Situation variieren. Es ist daher empfehlenswert, sich bei der Agentur für Arbeit oder einem Arbeitsrechtsexperten zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Bedingungen erfüllen.
Berechnung des Arbeitslosengeldes
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes basiert auf verschiedenen Faktoren. Zunächst wird das Bemessungsentgelt herangezogen, welches Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit widerspiegelt. Hierbei werden auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt. Von diesem Bemessungsentgelt werden dann verschiedene Abzüge vorgenommen, zum Beispiel für Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern. Das Ergebnis dieser Berechnung ist das sogenannte Arbeitslosengeld. Es beträgt in der Regel 60% des letzten Nettogehalts und für Personen mit Kindern 67%. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Arbeitslosengeld eine Obergrenze hat, die nicht überschritten werden kann. Diese wird regelmäßig angepasst und kann je nach Bundesland variieren. Um den genauen Betrag zu ermitteln, kann es sinnvoll sein, einen Arbeitslosengeldrechner zu verwenden oder sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit beraten zu lassen.
Grundlage für die Berechnung
Grundlage für die Berechnung: Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird in der Regel auf Grundlage des vorherigen Bruttoeinkommens berechnet. Hierbei werden in der Regel die letzten zwölf Monate vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit betrachtet. Dabei werden insbesondere die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einnahmen berücksichtigt. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze für das Arbeitslosengeld, die nicht überschritten werden kann. Die genaue Berechnung kann komplex sein und von individuellen Faktoren abhängen. Es ist ratsam, sich bei der Agentur für Arbeit oder einem Arbeitsrechtsexperten über die konkreten Berechnungsmethoden zu informieren, um eine genaue Vorstellung der zu erwartenden Leistungen zu erhalten.
Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes
Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes: Der Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes wird durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt und basiert auf Ihrem letzten Bruttoeinkommen. Es gibt eine Obergrenze, bis zu der das Arbeitslosengeld ausgezahlt werden kann. Der genaue Betrag kann je nach individueller Situation und der Dauer der vorherigen Beschäftigung variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass das Arbeitslosengeld in der Regel niedriger ist als das vorherige Einkommen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird anhand einer Berechnungsformel ermittelt, die verschiedene Faktoren berücksichtigt. Um den genauen Betrag zu erfahren, können Sie sich direkt an die Agentur für Arbeit wenden oder die Informationen auf ihrer Website recherchieren. Es gibt auch verschiedene online verfügbare Rechner, die Ihnen eine grobe Schätzung des potenziellen Arbeitslosengeldes ermöglichen.
Beantragung von Arbeitslosengeld
Beantragung von Arbeitslosengeld: Sobald Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Dies ist der erste Schritt, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Dabei sollten Sie alle wichtigen Unterlagen wie Ihren Personalausweis, Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihre Kündigungsbestätigung bereithalten. Wichtig ist auch, dass Sie bereits während Ihrer Beschäftigung einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, denn das Arbeitslosengeld wird nicht rückwirkend ausgezahlt. Der Antrag kann entweder online über das Portal der Agentur für Arbeit oder persönlich vor Ort gestellt werden. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass Sie alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen, um mögliche Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Nach dem Antragsprozess erhalten Sie eine Bescheinigung über den Antragseingang, die Sie unbedingt aufbewahren sollten. Sofern Ihr Antrag genehmigt wird, erfolgt die Auszahlung des Arbeitslosengeldes in der Regel monatlich im Voraus. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig informieren und den Antrag rechtzeitig stellen.
Arbeitslos melden
Arbeitslos melden: Sobald Ihr Arbeitsvertrag ausläuft, sollten Sie sich umgehend arbeitslos melden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern. Die Arbeitslosmeldung erfolgt in der Regel persönlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit. Dabei müssen Sie Ihre persönlichen Daten, Angaben zu Ihrer vorherigen Beschäftigung sowie den Grund für Ihre Arbeitslosigkeit angeben. Es ist ratsam, sich vorab über die erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise Ihren Personalausweis, Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihren Arbeitsvertrag, zu informieren und diese zur Arbeitslosmeldung mitzubringen. Durch die rechtzeitige Arbeitslosmeldung stellen Sie sicher, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren geht und Sie zeitnah finanzielle Unterstützung erhalten können.
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Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen: Um Arbeitslosengeld zu beantragen, benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Dazu gehören in der Regel Ihr Personalausweis oder Reisepass, Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre Bankverbindung und gegebenenfalls Ihre Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung, wenn Sie aus dem Ausland stammen. Des Weiteren müssen Sie Nachweise über Ihre vorherige Beschäftigung erbringen, wie zum Beispiel Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben oder Zeugnisse. Auch Informationen zu möglichen Abfindungen oder zu sonstigen Einkünften, wie zum Beispiel dem /taschengeld-ehefrau/ Einkommen Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners, sind relevant und sollten bei der Antragsstellung angegeben werden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Anforderungen und benötigten Unterlagen bei der Agentur für Arbeit zu informieren, um Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags zu vermeiden.
Beantragung bei der Agentur für Arbeit
Beantragung bei der Agentur für Arbeit: Um Arbeitslosengeld zu beantragen, müssen Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dies sollte unverzüglich nach dem Ende Ihres Arbeitsvertrags erfolgen. Sie können entweder online einen Termin vereinbaren oder persönlich in der örtlichen Arbeitsagentur vorbeigehen. Bei der Arbeitslosmeldung müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen, wie beispielsweise Ihren Personalausweis, Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihre Bankverbindung. Zudem sollten Sie darauf achten, dass Sie eventuelle Nachweise über die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses mitbringen, wie beispielsweise eine Kündigungsbestätigung oder einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit werden Ihnen beim Ausfüllen der Antragsformulare behilflich sein und überprüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die benötigten Unterlagen zu informieren, um den Antragsprozess reibungslos durchführen zu können.
Beendigung des Arbeitslosengeldes
Beendigung des Arbeitslosengeldes: Das Arbeitslosengeld endet in der Regel, wenn die Anspruchsdauer abgelaufen ist. Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs hängt von der Vorversicherungszeit ab und kann individuell unterschiedlich sein. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Anspruchsdauer zu informieren, um eventuelle finanzielle Engpässe zu vermeiden. Eine weitere Möglichkeit für das Arbeitslosengeld zu enden, ist das Finden einer neuen Beschäftigung. Sobald Sie eine neue Stelle antreten, sollten Sie dies der Agentur für Arbeit mitteilen, damit das Arbeitslosengeld entsprechend eingestellt werden kann. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen das Arbeitslosengeld vorzeitig beendet werden kann, beispielsweise bei Nichterfüllung von Pflichten oder bei Erhalt einer Abfindung. Es ist ratsam, sich über die genauen Bedingungen bei der Agentur für Arbeit zu informieren oder gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Ende der Anspruchsdauer
Ende der Anspruchsdauer: Die Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld ist begrenzt und variiert je nach individueller Situation. In der Regel besteht ein Anspruch für einen Zeitraum von 12 Monaten. Es ist wichtig zu beachten, dass das Arbeitslosengeld nach Ablauf dieser Frist automatisch endet. Wenn Sie weiterhin finanzielle Unterstützung benötigen, sollten Sie rechtzeitig alternative Maßnahmen wie beispielsweise die Beantragung von Abfindungen oder anderen finanziellen Leistungen in Erwägung ziehen. Eine weitere Möglichkeit ist, sich über eine Einstiegqualifizierung oder Fortbildung beruflich weiterzuentwickeln, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die verschiedenen Optionen zu informieren und gegebenenfalls weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen.
Sperrfrist und Sanktionen
Sperrfrist und Sanktionen: Wenn Sie arbeitslos sind, sollten Sie sich bewusst sein, dass es bestimmte Regeln gibt, die Sie beachten müssen, um weiterhin Arbeitslosengeld zu erhalten. Eine wichtige Regelung ist die Sperrfrist. Diese tritt in Kraft, wenn Sie ohne wichtigen Grund selbst gekündigt haben oder eine arbeitsvertragswidrige Handlung begangen haben. In solchen Fällen kann es zu einer Sperrfrist kommen, während der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Die Dauer der Sperrfrist kann je nach individueller Situation variieren. Darüber hinaus müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen, um Sanktionen zu vermeiden. Dazu gehört, dass Sie sich aktiv um eine Beschäftigung bemühen und an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen, wenn Ihnen diese angeboten werden. Wenn Sie gegen diese Pflichten verstoßen, kann es zu einer Kürzung oder sogar zum vollständigen Wegfall des Arbeitslosengeldes kommen. Es ist daher wichtig, die Regeln und Vorgaben der Arbeitsagentur genau einzuhalten, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter /elterngeld-anlage-n/.
Additionally, it is worth mentioning that the table or list structure is not necessary to convey the information related to „Sperrfrist und Sanktionen“ in this particular case.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung
Zusätzliche finanzielle Unterstützung: Neben dem Arbeitslosengeld gibt es einige weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitslose. Eine Option ist das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV. Dies ist eine Sozialleistung, die ergänzend zum Arbeitslosengeld beantragt werden kann, falls das Arbeitslosengeld nicht ausreichend zum Bestreiten des Lebensunterhalts ist. Ein weiterer Aspekt der finanziellen Unterstützung ist die Möglichkeit, Zuschüsse für Mietkosten zu beantragen. Hierbei übernimmt das Jobcenter einen Teil der Mietkosten, wenn diese einen bestimmten Anteil des Einkommens übersteigen. Es gibt auch die Option, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, das als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für Eigentümer gewährt wird. In einigen Fällen kann auch die Gewährung von Kindergeld oder Elterngeld eine zusätzliche finanzielle Unterstützung darstellen. Es empfiehlt sich, sich bei der Agentur für Arbeit oder dem örtlichen Jobcenter über die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zu informieren und einen individuellen Anspruch zu prüfen.
Rechte und Pflichten als Arbeitsloser
Rechte und Pflichten als Arbeitsloser: Als Arbeitsloser haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten, die es wichtig sind, zu beachten. Zu den Rechten gehört beispielsweise das Recht auf Arbeitslosengeld, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie haben auch das Recht auf eine angemessene Betreuung durch die Agentur für Arbeit sowie Unterstützung bei der Jobsuche. Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Fortzahlung der Sozialversicherungsbeiträge während des Leistungsbezugs. Auf der anderen Seite haben Sie als Arbeitsloser auch Pflichten. Dazu gehört die Pflicht, sich aktiv um Arbeit zu bemühen und sich bei der Agentur für Arbeit weiterhin als arbeitsuchend zu melden. Sie müssen alle zumutbaren Stellenangebote annehmen und an Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt teilnehmen. Verstöße gegen diese Pflichten können zu Sanktionen führen, die den Leistungsbezug beeinträchtigen können. Es ist daher wichtig, die Rechte und Pflichten als Arbeitsloser zu kennen und ihnen nachzukommen, um einen reibungslosen Ablauf des Arbeitslosengeldbezugs zu gewährleisten.
Tipps für die Jobsuche
Tipps für die Jobsuche:
Bei der Jobsuche ist es wichtig, strategisch vorzugehen und verschiedene Kanäle zu nutzen. Hier sind einige Tipps, die Ihnen dabei helfen können, erfolgreich eine neue Arbeitsstelle zu finden:
- Aktualisieren Sie Ihren Lebenslauf: Überprüfen Sie Ihren Lebenslauf und aktualisieren Sie ihn mit den aktuellen Informationen zu Ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und Fähigkeiten. Achten Sie darauf, dass er übersichtlich und gut strukturiert ist.
- Networking: Nutzen Sie Ihr berufliches Netzwerk, um nach potenziellen Jobangeboten zu suchen. Sprechen Sie mit ehemaligen Kollegen, Freunden und Familie und informieren Sie sie über Ihre Arbeitssuche.
- Bewerbungen anpassen: Passen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen, wie Anschreiben und Lebenslauf, an die Anforderungen der Stellenangebote an. Heben Sie Ihre relevantesten Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen hervor.
- Online-Jobbörsen nutzen: Nutzen Sie Online-Jobbörsen und Karriereseiten von Unternehmen, um nach aktuellen Stellenangeboten zu suchen. Registrieren Sie sich auf den Plattformen und halten Sie Ihr Profil stets aktuell.
- Arbeitsagentur: Informieren Sie sich über die Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit. Sie bieten oft auch Vermittlungsleistungen an.
- Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen: Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit Zeit haben, nehmen Sie die Chance wahr, sich weiterzubilden und neue Fähigkeiten zu erlernen. Das kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Mit diesen Tipps können Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und erfolgreich eine neue Arbeitsstelle finden.
Arbeitslosengeld II – Hartz IV
Arbeitslosengeld II – Hartz IV: Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, ist eine staatliche Leistung, die Menschen in finanzieller Notlage unterstützen soll. Im Gegensatz zum regulären Arbeitslosengeld richtet sich das Arbeitslosengeld II nicht nach vorherigen Beitragszahlungen, sondern nach dem Bedarf der Person und ihres Haushalts. Es dient der Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums und umfasst neben dem Regelsatz auch Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Beantragung von Arbeitslosengeld II erfolgt beim Jobcenter. Dabei wird eine umfassende Bedarfsprüfung durchgeführt, die Einkommen, Vermögen und die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt. Zusätzlich sind bestimmte Leistungsvoraussetzungen zu erfüllen, wie beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und das Erreichen des erwerbsfähigen Alters. Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitslosengeld II in der Regel als Darlehen ausgezahlt wird und unter bestimmten Umständen zurückgezahlt werden muss. Weitere Informationen zu den genauen Voraussetzungen und Leistungen können beim Jobcenter erfragt werden.
Fazit
Fazit: Das Arbeitslosengeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, wenn Ihr Arbeitsvertrag ausläuft. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit und die Bereitschaft zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Die Beantragung des Arbeitslosengeldes erfordert die Vorlage bestimmter Unterlagen und die Einhaltung der Meldefristen. Es ist jedoch auch wichtig zu beachten, dass das Arbeitslosengeld zeitlich begrenzt ist und es möglicherweise zu Sperrfristen und Sanktionen kommen kann. Daher ist es ratsam, frühzeitig mit der Jobsuche zu beginnen und sich über zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Denken Sie daran, dass das Arbeitslosengeld II – Hartz IV in bestimmten Fällen eine weiterführende Option sein kann. Informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitsloser und nutzen Sie unsere Tipps zur erfolgreichen Jobsuche.
Häufig gestellte Fragen
FAQs zu Arbeitslosengeld:
1. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern zu, die ihre Beschäftigung verloren haben und die Voraussetzungen erfüllen, wie arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos zu sein.
2. Wie lange habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Die Anspruchsdauer wird individualisiert berechnet und hängt von der Dauer der Vorversicherungszeit ab. In der Regel beträgt die maximale Anspruchsdauer 12 bis 24 Monate.
3. Welche Leistungen kann ich neben dem Arbeitslosengeld beantragen?
Je nach individueller Situation können ergänzende Leistungen wie beispielsweise Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterstützung für Weiterbildungen beantragt werden. Es ist ratsam, sich bei der Agentur für Arbeit darüber zu informieren.
4. Muss ich mich als arbeitslos melden?
Ja, eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Hier können Sie auch weitere Informationen und Unterstützung erhalten.
5. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld wird zwar individuell berechnet, orientiert sich jedoch in der Regel am vorherigen Verdienst. Es beträgt 60 Prozent des letzten Nettogehalts (bzw. 67 Prozent bei Alleinerziehenden) und kann bei Vorliegen von Kindern höher ausfallen.
6. Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
Zu den wichtigsten Unterlagen gehören der Personalausweis oder Reisepass, die Sozialversicherungsnummer, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsvertrag sowie Nachweise über die bisherigen Tätigkeiten und das Einkommen.
7. Kann ich während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Minijob ausüben?
Ja, Sie können einen Minijob ausüben. Es gibt allerdings Grenzen und Verdienstobergrenzen, die beachtet werden müssen, damit das Arbeitslosengeld nicht gekürzt oder gestrichen wird.
8. Was passiert, wenn das Arbeitslosengeld ausläuft?
Wenn das Arbeitslosengeld ausläuft und Sie noch immer arbeitslos sind, besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II – auch bekannt als Hartz IV – zu beantragen, um weiterhin finanzielle Unterstützung zu erhalten.
9. Kann ich freiwillig auf das Arbeitslosengeld verzichten?
Ja, es ist möglich, auf das Arbeitslosengeld zu verzichten. Allerdings sollten Sie die finanzielle Situation genau betrachten und sich gegebenenfalls beraten lassen, da das Arbeitslosengeld eine wichtige finanzielle Unterstützung darstellen kann.
10. Können Sanktionen verhängt werden, wenn ich mich nicht ausreichend um Arbeit bemühe?
Ja, bei fehlender Arbeitswilligkeit oder unzureichenden Bemühungen bei der Jobsuche können Sanktionen wie eine Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes verhängt werden. Es ist daher wichtig, sich aktiv um eine Arbeitsstelle zu bemühen und die entsprechenden Nachweise zu erbringen.